Fotografieren & Filmen

Privates Fotografieren
Privates Fotografieren ist erlaubt, solange der Fotograf und auch die fotografierten Personen (z. B. Brautpaare) außerhalb der Pflanzungen bleiben. Der Garten ist nicht als Foto- oder Film-Location zu verstehen. 

Hochzeitsfotografie/Brautpaare
Hochzeitsfotografie wird geduldet. Brautpaare und ihre Gesellschaft dürfen der Garten nur zu Fuß betreten, das Einfahren mit dem geschmückten PKW ist nicht möglich. Sonstiges siehe Kommerzielles Fotografieren / Filmen.

Kommerzielles Fotografieren / Filmen (für Zeitschriften, Magazine, Zeitungen, soziale Medien etc.) bedarf der Anmeldung bei der Gartenleitung und deren Einwilligung. Wir behalten uns eine mögliche Ablehnung vor. Genehmigungen zu Film- oder Fotoaufnahmen der Pflanzungen, Pflanzenkombinationen oder Gesamtansichten werden nur im gartengestalterischen, gärtnerischen oder pflanzenbezogenen Kontext erteilt.

Der Sichtungsgarten Hermannshof ist eine private Forschungs- und Bildungseinrichtung. Er ist nicht als Foto- oder Film-Location zu verstehen. Wir bitten, auf zusätzliches Equipment wie Lampen, Aufheller oder Schirme zu verzichten.
Das Fotografieren darf den Gartengenuss anderer Besucher nicht beeinträchtigen.

Drohnen
Drohnen dürfen über / im dem Privatgelände nicht aufsteigen und weder filmen noch fotografieren.